Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern unserer Schule und bringt sich in wichtige Fragen rund um das Lernen und das Miteinander in der Schule ein.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, die jeweils zu Beginn des Schuljahres von den Eltern gewählt werden.

Die Schulpflegschaft trifft sich in der Regel zu Beginn des Schuljahres. Bei Bedarf können im Laufe des Jahres weitere Treffen stattfinden.

(Rechtsgrundlage: § 72 Schulgesetz NRW)

 

Mitglieder SchulKlassenpflegschaft 2025 2026