Erstattung Schülerfahrkosten


Die Stadt Ahaus übernimmt bzw. erstattet für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen die notwendig entstehenden Schülerfahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies betrifft die städtischen Grundschulen, die Anne-Frank-Realschule, das Alexander-Hegius-Gymnasium und die Irena-Sendler-Gesamtschule.

Weitergehende Informationen zur Erstattung von Schülerfahrkosten durch die Stadt Ahaus (Anspruchsvoraussetzungen, Verfahren etc.) können Sie dem nachstehenden Infoblatt im Download entnehmen. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Fachbereichs Bildung, Kultur, Sport gerne zur Verfügung.